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Der weite Weg zum Weltkulturerbe

Die Unesco lobt und schützt, was Menschen sich erdacht und erschaffen haben. Seit 2016 zählt auch die Genossenschaftsidee dazu.

Text: Werner Böhnke
Foto Raiffeisen: Markus Haefke

 

Mitte des 19. Jahrhunderts fanden Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Hermann Schulze-Delitzsch mit der modernen Genossenschaftsidee Antworten auf die drängenden Fragen ihrer Zeit: Überwindung großer Armut und Beseitigung sozialer Ungerechtigkeit. Beide Reformer waren unabhängig voneinander davon überzeugt, dass Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung den Menschen neue Chancen bieten würden. Genossenschaften basieren auf Werten und demokratischen Grundprinzipien und stellen nicht Kapitalinteressen, sondern die Interessen ihrer Mitglieder in den Vordergrund. Sie ermöglichen soziale, kulturelle und ökonomische Partizipation und schaffen die Möglichkeit für eine aktive Mitgestaltung der Gesellschaft – in welchem Bereich auch immer.

In Deutschland sind heute über 22 Millionen Menschen Mitglied einer Genossenschaft, weltweit sind es rund eine Milliarde Menschen in mehr als 100 Ländern. Dies alles hat die Deutsche Hermann-Schulze-Delitzsch-Gesellschaft und die Deutsche Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Gesellschaft dazu ermutigt, die „Genossenschaftsidee“ als immaterielles Kulturerbe durch die UNESCO anerkennen zu lassen. Ende 2013 reichten sie – unter der Schirmherrschaft der ehemaligen Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth – ihren Antrag bei der deutschen UNESCO-Kommission ein. Im Dezember 2014 verkündete diese, dass sie aus den insgesamt über 80 eingegangenen Bewerbungen 27 Anträge angenommen habe, darunter unter anderem Chorsingen, Morsetelegrafie, Flößerei, Orgelbau und eben auch die Genossenschaftsidee.

Überzeugt hatte die Jury insbesondere das bürgerschaftliche Engagement, das durch Genossenschaften jenseits privater und staatlicher Wirtschaftsformen zum Ausdruck kommt. Die „Genossenschaftsfamilie“, so die Begründung, stehe von jeher für eine an sozialen Werten orientierte Bewegung, die – aufbauend auf ideellen Grundsätzen wie Solidarität, Ehrlichkeit, Verantwortung, Demokratie – auch das Denken und Handeln der Menschen beeinflusst.

Der Titel „Immaterielles Kulturerbe“ war übrigens zu diesem Zeitpunkt noch relativ neu. Die Unesco möchte mit dem erst im Jahr 2003 verabschiedeten Abkommen die Vielfalt an kulturellen Ausdrucksformen und menschlicher Kreativität aus allen Weltregionen zur Geltung bringen. In Deutschland werden seit 2013 die kulturellen Traditionen in einem nationalen Verzeichnis registriert.

Nach der nationalen Anerkennung wurde die Genossenschaftsidee von der Bundesrepublik Deutschland als erste und einzige deutsche Nominierung für die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit, also die internationale Anerkennung, vorgeschlagen und der entsprechende Antrag Mitte 2015 eingereicht. Spannender als gedacht verlief die entscheidende Sitzung des UNESCO-Komitees in Addis Abeba im November 2016: Die deutsche Bewerbung wurde, wie auch andere Länderanträge, bei einer Vorabprüfung durch eine internationale Expertenjury zunächst mit dem Stempel „refer“, also Zurückverweisung, versehen. Nicht zuletzt dank des persönlichen Einsatzes der deutschen Delegation vor Ort konnte das Entscheidungskomitee schließlich doch überzeugt werden. So stellten viele Länder in der Diskussion heraus, dass Genossenschaften ein wichtiger Bestandteil ihrer Strukturen sind und einen wertvollen Beitrag für die ökonomische und gesellschaftliche Entwicklung vor Ort leisten. Die Anerkennung der Genossenschaftsidee als immaterielles Kulturerbe der Menschheit ist daher vor allem auch eine Würdigung all derer, die sich in Genossenschaften weltweit engagieren.

 

Über den Autor

Werner Böhnke ist Vorstandsvorsitzender der Deutschen Friedrich- Wilhelm-Raiffeisen-Gesellschaft e. V.

 

 

 

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